Konservative Behandlungen
Technische Orthopädie, Physiotherapie, Sport- und Bewegungstherapie und Ergotherapie
Die konservative Behandlung im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie beinhaltet ein breites Spektrum an Verfahren, hierbei wird sie durch die technische Orthopädie und durch nicht-ärztliche Leistungen wie zum Beispiel Physiotherapie, Sport- und Bewegungstherapie und Ergotherapie ergänzt.
Die Entscheidung über und Einleitung der notwendigen Therapie trifft Ihr behandelnder Arzt anhand Ihrer Diagnose unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Aus ärztlicher Hand können Manuelle Therapie, Chirotherapie, Schmerztherapie (Infusionen und Medikamente) Infiltrationstherapien, Gips- und Verbandstechniken angewendet werden.
Zusätzlich können auch sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGEL-Leistungen), die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, sinnvoll angewendet werden, z.B. die Extrakorporale Stosswellen-Therapie (ESWT), Hyaluronsäure-Injektionen, Eigenblut-Therapie oder PRP. Diese verwenden wir nur dann, wenn wir diese Leistungen für sinnvoll und notwendig erachten.
Verordnungseinschränkungen bei Physiotherapie
Liebe PatientInnen, verehrte KollegInnen und PhysiotherapeutInnen,
die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zwingen uns leider dazu, die Verordnung von physiotherapeutischen Leistungen einzuschränken.
Wir unterliegen wie alle ärztlichen Kollegen bei der Verordnung von Heilmitteln (Physiotherapie) einer strengen Limitierung. Deren Überschreitung führt zu einer unter Umständen erheblichen Regressforderung an uns. Damit ist unsere ärztliche Handlungsfreiheit in der Verordnung erheblich eingeschränkt. Dieses Vorgehen sehen wir durchaus sehr kritisch.
Leider können wir daher unsere bisherige Vorgehensweise, die wir hauptsächlich am individuellen Bedarf der Patienten ausgerichtet haben, nicht aufrechterhalten.
Durch die Regressandrohung sind wir gezwungen, die Verordnung nur nach einem jeweiligen Arzt-Patienten Kontakt und streng nach dem Heilmittelverordnungskatalog auszustellen.
Politisch ist dieses einseitige Vorgehen der Krankenkassen durchaus gewünscht, um deren Leistungssummen zu begrenzen, wohlwissend wie schwierig die Terminierung in den einzelnen Praxen ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn wir aus den oben genannten Gründen nicht einfach „Wünsche am Telefon“ oder von TherapeutInnen hinsichtlich bestimmter Therapieformen erfüllen können bzw. dürfen.
Nichtsdestotrotz werden wir uns im Rahmen der verbleibenden Möglichkeiten weiterhin bemühen, Ihnen individuell und optimal zu helfen.
Ihre Ärzte der SportOrtho Rosenheim