Gemeinschaftspraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie

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Spezielle Unfallchirurgie

Implantation

Als Implantation wird das Einbringen von künstlichem bzw. körperfremden Materials in den Körper bezeichnet. Dabei soll das Implantat über einen längeren Zeitraum hinweg ein funktionsunfähiges oder anderweitig nicht zufriedenstellendes eigenes Gewebe ersetzen, unterstützen oder erweitern. Man kann zwischen plastischen, medizinischen oder funktionellen Implantaten unterscheiden.

Plastische Implantate dienen als Ersatz oder Ergänzung für eigene Körperteile (z.B. Brustvergrößerung). Medizinische Implantate unterstützen oder ersetzen eingeschränkte oder ausgefallene Körperfunktionen (Herzschrittmacher, Endoprothesen). Im Fachbereich der Orthopädie werden bei einer Implantation z.B. zerstörte oder geschädigte Abschnitte von Knochen oder Gelenken entfernt und mit künstlichen Werkstoffen ersetzt, die die Funktionsfähigkeit oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen.