Gemeinschaftspraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie

Sportmedizin

Chirotherapie

D-Arzt

Spezielle Unfallchirurgie

Arbeitsunfall und Weiterbehandlung

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, gibt es einige Regeln zu beachten, damit Ihre Behandlung bestmöglich verläuft und die Kosten für die Behandlung und eventuelle Folgen übernommen werden. Mit diesem kleinen Ratgeber wollen wir Ihnen Hinweise geben, wie Sie sich am besten verhalten können, um die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen zu können.

 

Video von der DGVU

Was genau ist ein Arbeitsunfall?

Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge versicherter Tätigkeiten. Dabei besteht der Kreis der Personen, die unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, nicht nur aus Arbeitnehmern. Dazu gehören auch

  • Studierende, Auszubildende, Schul- und Kindergartenkinder,
  • Ersthelfer bei Verkehrsunfällen, ehrenamtlich Tätige,
  • Entwicklungshelfer und daheim Pflegende.

Wenn der Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. der versicherten Tätigkeit passiert, spricht man von einem Wegeunfall. Auch der Wegeunfall fällt unter den Versicherungsschutz.

Es sind jedoch viele Besonderheiten zu beachten, deswegen muss die Erfassung und Behandlung eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls durch einen von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Arzt erfolgen.

Wie verhält man sich nach dem Arbeitsunfall?

Je nach Schwere der Verletzungen muss eine angemessene Erstversorgung durchgeführt werden. Das kann bei jedem Arzt oder auch im Krankenhaus geschehen. Die Umstände des Unfalls müssen im Betrieb untersucht und protokolliert werden. Daran sollen eventuelle Zeugen ebenso mitwirken wie die zuständige Führungskraft und der Sicherheitsbeauftragte. Falls vorhanden, sorgt der Betriebsrat für die Sicherung von Beweisen und die Befragung der Zeugen.

Der Besuch beim Durchgangsarzt

Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein speziell ausgebildeter und beteiligter Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, ggf. mit dem Schwerpunkt Spezielle Unfallchirurgie. Der D-Arzt handelt mit einer gesonderten Zulassung im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach der Erstversorgung und der Aufnahme des Unfallgeschehens muss das Unfallopfer unverzüglich einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dies gilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Tag des Unfalls hinausreicht oder eine besondere Heilbehandlung notwendig wird. Der Durchgangsarzt ist besonders befähigt

  • den Grad der Verletzungen festzustellen und die bestmögliche Weiterbehandlung nach dem Arbeitsunfall zu bestimmen. Dazu gehört auch die Verschreibung von bestimmten Heil- oder Hilfsmitteln.
  • das Geschehen des Unfalls zu rekonstruieren und zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen besitzen starke Beweiskraft bei möglichen juristische Folgen. Der Durchgangsarzt wird die zuständige Berufsgenossenschaft informieren.

Im Fall von isolierten Augen- oder HNO-Verletzungen kann der erstversorgende Arzt das Unfallopfer aber auch direkt an einen entsprechenden Facharzt überweisen.

Die Krankmeldung und die Meldung an die Berufsgenossenschaft

Falls der Unfall außerhalb der Arbeitsstätte passiert ist, sollte der Arbeitgeber möglichst bald informiert werden. Der Arbeitnehmer muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen, um seinen Anspruch auf die Lohnfortzahlung zu sichern. Jeder Arbeitsunfall mit Weiterbehandlung, der eine Krankschreibung von mehr als drei Tagen nach sich zieht, muss außerdem durch den Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Das ist von besonderer Bedeutung damit bei möglichen Spätfolgen des Arbeitsunfalls die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten übernimmt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese Meldung vorzunehmen.

Die Lohnfortzahlung

Bei langanhaltenden Folgen des Arbeitsunfalls mit Weiterbehandlung durch den Durchgangsarzt oder dem Arzt, an den der Durchgangsarzt den Arbeitnehmer überwiesen hat, zahlt der Arbeitgeber den Lohn für einen Zeitraum von sechs Wochen weiter. Danach übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Zahlungen, für den Arbeitnehmer, die nunmehr Verletztengeld genannt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Krankenkasse. Die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaft übernimmt auch Leistungen, die einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen (Reha).

Üblicherweise verfügt die Personalabteilung oder die Sicherheitsfachkraft einer Firma über eine Liste der örtlichen Durchgangsärzte. Allerdings kann auch das Krankenhaus oder der erstversorgende Arzt Auskunft darüber geben. In der Gemeinschaftspraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie SportOrtho Rosenheim ist Herr Dr. med. A. Kahle als Durchgangsarzt zugelassen und beauftragt, sein Stellvertreter ist Herr Dr. med. M. Regauer.