Diese Therapieform soll den Menschen dazu befähigen, eine verlorengegangene bzw. nicht vorhandene Handlungsfähigkeit zu erlangen, um im Alltag selbständig agieren zu können. Die Berufsform des Ergotherapeuten ist mit dieser gesetzlich geschützten Bezeichnung als Heilberuf anerkannt und hat die vorherigen Formen und Bezeichnungen wie Arbeitstherapeut oder Beschäftigungstherapeut abgelöst. Während diese Form der Therapie sich früher hauptsächlich auf die mechanistische Durchführung von Bewegungen oder Tätigkeiten ausrichtete, geht man heute von einem holistischen Ansatz aus. Dieser umfasst sowohl die psychische Disposition wie auch den Kontext der Betätigung in seiner Bedeutung für die Patienten. Ergotherapeuten werden damit neben der motorisch-funktionellen, psychisch-funktionellen und sensomotorischen Unterstützung sowohl beratend wie organisatorisch tätig.