Bei Arbeits-, Wege- oder Schulunfällen greift das Durchgangsarzt-Verfahren, welches nicht über die gesetzlichen Krankenkassen geregelt ist. Durchgangsärzte sind meist Unfallchirurgen mit langjähriger Erfahrung in der Behandlung von Unfallverletzungen. So kann eine zügige und qualifizierte unfallmedizinische Behandlung sichergestellt werden.